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ASTI (above standard tenant impovements)

Die Abkürzung ASTI steht für "Above Standard Tenant Improvements" und lässt sich ins Englische mit "über den Standard hinausgehende Mieterausbauten" übersetzen. Dieser Begriff wird in der Immobilienbranche verwendet und bezieht sich auf Änderungen oder Verbesserungen an den gemieteten Räumlichkeiten, die über den vom Bauträger festgelegten technischen Grundstandard hinausgehen.

Solche Änderungen werden in der Regel auf Wunsch des Mieters vorgenommen und können besondere Bauarbeiten im Zusammenhang mit dem Betrieb des Mieters, zusätzliche Ausstattungen, die über die Grundausstattung des Gebäudes hinausgehen, oder die Ausstattung von Räumen mit typischen Schwachstromleitungen umfassen. Diese Ausstattungsarbeiten werden häufig vom Mieter finanziert, oder der Mieter kann die Kosten "vermieten". In diesem Fall verteilt der Vermieter die Kosten über einen längeren Zeitraum (in der Regel über die gesamte Laufzeit des Mietvertrags) zu einem festen Satz. Der Mieter entfernt die ASTI am Ende des Mietverhältnisses in der Regel auf eigene Kosten, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.

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